Welche Kosten sollte ich für eine Heilpraktikerbehandlung einplanen?
Das Honorar für Heilpraktikerleistungen orientiert sich an der GebüH’85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Ein Ersttermin wird mit 60,00 € je 60 Minuten berechnet.
Die Kosten für weitere Termine richten sich nach dem dafür nötigen Zeitaufwand und werden selbstverständlich vor Beginn der Behandlung mit Ihnen besprochen.
Transparenz ist die Grundvoraussetzung für ein vertrauens­volles Miteinander.
Das Honorar wird jeweils bar nach jedem Termin bezahlt.
Werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Leider nein.
Vielleicht sind Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker­leis­tungen abgeschlossen?
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld, in welchem Umfang Ihre private Zusatzversicherung die Leistungen erstattet.
Übernehmen die Privaten Krankenkassen/Beihilfe die Kosten für die Heilpraktikerleistungen?
Private Leistungsträger und Beihilfen erstatten sehr unter­schied­lich. Je nach Versicherungsvertrag bzw. AGB der jeweiligen Gesellschaft ist die Kostenübernahme  für Heilprak­tiker­leistungen ausgewiesen.